Rürup Rente - Die Altersvorsorge mit hohen Steuervorteilen
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auch Sie jetzt ihre Versorgungslücke und nutzen Sie die
interessanten Steuervorteile der Rürup- bzw. Basis-Rente.
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Anbieter.
Rürup Rente ist als Altersvorsorge besonders geeignet
für:
- Rentenversicherungspflichtige Angestellte
- Selbstständige oder Freiberufler
- Beamte
- Baldige Renter
Nutzen Sie die Änderungen des Alterseinkünftegesetzes!
Im
Gegensatz zu den meisten anderen Vorsorgeformen werden die
Beiträge zur Rürup Rente auch in Zukunft steuerlich
absetzbar bleiben und das sogar in immer größerem
Umfang.
Nutzen Sie die steuerliche Sonderstellung der Rürup Rente.
Mehr
Infos zu den steuerlichen Vorteilen der Rürup Rente
Sichern Sie mit der Rürup Rente Ihre Lieben ab!
Die
Rürup Rente dient zwar Ihrer eigenen finanziellen Absicherung
im Alter, doch es gibt es trotzdem einige interessante Möglichkeiten,
um auch Ihre Familie abzusichern.
Machen Sie mehr aus Ihrer Rürup Rente.
Mehr Infos zu den Kombinationsmöglichkeiten der Rürup Rente
Sicherheit auch bei Arbeitslosigkeit!
Die
Rürup Rente ist sicher - auch in weniger guten Zeiten! Rürup
Renten dürfen während längerer Arbeitslosigkeit
nicht auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden und sind
während der Ansparphase vor Pfändung geschützt.
Finden Sie jetzt die richtige Rürup Vorsorge
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Wie funktioniert die Rürup Rente?
Mit der Rürup Rente haben Sie seit dem Jahr 2005 die Möglichkeit
einen Teil Ihrer persönlichen Steuerlast in Rentenleistung umwandeln. Sie
bekommen also vom Staat einen Teil Ihrer eingezahlten Beträge zurück.
Und das funktioniert so:
Ihre Beiträge, die Sie für einen Rürup-Vertrag aufwenden,
können Sie im Jahre 2010 zu 70% steuerlich geltend machen.
(Dieser Wert steigt jedes Jahr um weitere 2%, bis im Jahre 2025
100% Ihrer Beiträge steuerlich abzugsfähig sind.)
Ein Beispiel:
Wenn Sie jährlich 3.000 Euro in die Rürup Rente einzahlen,
dann können Sie im Jahr 2009 2.100 Euro (=70% von 3.000 Euro)
zum Jahresende in der Einkommensteuererklärung angeben. Bei
einem angenommen Steuersatz von 30% entsteht Ihnen dadurch ein Steuervorteil
von ca. 630 Euro. Dies ist der Betrag, den Sie vom Staat zurückerhalten.
Somit haben Sie also effektiv von den 3.000 Euro, die in den Rürup
Vertrag flossen, selbst nur ca. 2.370 Euro aufgewendet. Oder anders
ausgedrückt: Sie erhalten über 20% Ihrer Beiträge
vom Finanzamt zurück.
Wissenswertes zur Rürup Rente
Die Rürup Rente ist ein Ergebnis des Alterseinkünftegesetzes. 2004
zwang ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Bundesregierung zur Einführung
der Rürup Rente. Das Gericht hatte im Jahr 2002 entschieden, dass künftig
Beamtenpensionen und die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichwertig
besteuert werden müssten.
So wurde im Jahr 2004 beschlossen, die gesetzliche Rente schrittweise bis zum
Jahre 2040 zu 100% zu besteuern. Parallel dazu wurde vom Staat die steuerliche
Abzugsmöglichkeit für Aufwendungen der Altersvorsorge verbessert und
es wurde mit der Rürup Rente eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge
eingeführt.
Das bedeutet nun, dass Sie seit dem 01.01.2005 jährlich bis zu 20.000
Euro als Altersvorsorge aufwenden und diese steuerlich geltend machen können.
Für steuerlich zusammen veranlagte Ehepaare liegt der geförderte Betrag
bei 40.000 Euro pro Jahr. Steuerlich geltend machen bedeutet, dass Sie den Betrag
als Auslage in Ihrer Steuererklärung angeben und sich damit Ihr zu versteuerndes
Einkommen entsprechend verkleinert.
Steuerlich abzugsfähig im Sinne des Gesetzes sind Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse, zu den berufsständischen
Versorgungseinrichtungen und zur Rürup Rente.
Weitere Informationen zur Rürup Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem
wir häufige Fragen zur Rürup Rente beantworten. Zum Beispiel:
Warum unterstützt Sie das Finanzamt bei der Rüruprente?
Was ist eine Rürup Rente?
Welche Ergänzungen zur Rürup Rente bieten sich an?
Wer kann eine Rürup Rente beziehen?
Weshalb wird die gesetzliche Rente nicht ausreichen?
Alle Fragen und Antworten zur Rürup Rente